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Eigentümer
Wortart
konkretes Hauptwort/Substantiv
Wortbedeutung
Das Wort „Eigentum“ bezeichnet Dinge oder Besitztümer, die einer Person oder einer Organisation gehören und rechtlich geschützt sind.
Deklination
Einzahl
Nominativ das Eigentum
Genitiv des Eigentums
Dativ dem Eigentum
Akkusativ das Eigentum
Mehrzahl
Nominativ die Eigentümer
Genitiv der Eigentümer
Dativ den Eigentümern
Akkusativ die Eigentümer
Wortfamilie
Eigentümergemeinschaft
Eigentumserwerb
Eigentumsfreiheit
Eigentumsnachweis
Eigentumsrecht
Eigentumsübertragung
Eigentumsverhältnis
Eigentumswechsel
Eigentumswohnung
aneignen
enteignen
ereignen
übereignen
betriebseigen
bundeseigen
eigen
eigenhändig
eigenmächtig
eigenständig
eigensüchtig
eigenverantwortlich
eigenwillig
geeignet
hauseigen
körpereigen
landeseigen
leibeigen
ungeeignet
ureigen
vereinseigen
volkseigen
werkseigen
wesenseigen
Sätze
- Das Haus ist sein Eigentum.
- Die Eigentümergemeinschaft kümmert sich um das Gebäude.
- Eine Eigentumswohnung ist eine Wertanlage.
- Das Eigentumsrecht schützt den Besitzer.
- Die Eigentumsübertragung erfolgt beim Notar.
- Der Eigentumsnachweis ist beim Kauf wichtig.
- Die Eigentumsverhältnisse sind klar geregelt.
- Der Eigentumswechsel wurde notariell beglaubigt.
- Der Eigentumserwerb erfolgte rechtmäßig.
- Die Eigentumsfreiheit ist ein Grundrecht.